Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Paul Meijering Metalen B.V. Version 2023

1. Definitionen 

Paul Meijering Metalen: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Paul Meijering Metalen B. V. mit Sitz in Culemborg und Geschäftsstelle in Zaltbommel; 

Käufer: Derjenige, mit dem Paul Meijering Metalen eine Vereinbarung geschlossen hat oder zu schließen wünscht; 

Waren/die Liefersache: Alle von Paul Meijering Metalen gelieferten oder zu liefernden Waren und Materialien; 

Warenbestand: Waren, die direkt ab Lager ohne jegliche Bearbeitung von Paul Meijering Metalen geliefert werden können; 

Sonderanfertigungen: Waren, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht direkt ab Lager geliefert werden können und/oder Waren, die auf Wunsch des Käufers von Paul Meijering Metalen gekauft und/oder hergestellt werden; 

Deklassiertes Material: Alle Waren und Materialien, die von Paul Meijering Metalen ohne Zertifikat geliefert werden und die unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, als "Zweite Wahl" oder "Restmaterial" bezeichnet werden; 

Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen Paul Meijering Metalen und dem Käufer. 

2. Allgemeines

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Paul Meijering Metalen und dem Käufer sowie für alle Angebote von Paul Meijering Metalen. Wenn einmal eine Vereinbarung unter Anwendbarkeit dieser Bedingungen geschlossen wurde, finden diese Bedingungen auch für spätere Transaktionen uneingeschränkt Anwendung. 

2.2 Abweichungen von diesen Bedingungen oder einem Teil davon können nur schriftlich vereinbart werden. 

2.3 Im Falle eines inhaltlichen Bedeutungsunterschieds zwischen den verschiedenen Sprachfassungen dieser Bedingungen ist der niederländische Text verbindlich. 

3. Zustandekommen einer Vereinbarung

3.1 Alle Angebote von Paul Meijering Metalen sind freibleibend, es sei denn, die Unwiderruflichkeit wird ausdrücklich schriftlich festgehalten. Angebote können widerrufen werden, bis eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Paul Meijering Metalen behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

3.2 Vereinbarungen kommen erst nach der schriftlichen Annahme durch Paul Meijering Metalen zustande oder sobald Paul Meijering Metalen mit der Ausführung des von dem Käufer erteilten Auftrags begonnen hat. 

3.3 Spätere Nebenabreden oder Änderungen sowie Zusagen sind für Paul Meijering Metalen nur dann verbindlich, wenn sie von Paul Meijering schriftlich bestätigt wurden. 

4. Preise

4.1 Alle Preise sind in Euro und enthalten keine MwSt., Transportkosten und sonstige behördliche Abgaben. 

4.2 Alle Verkäufe erfolgen unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren beruht, wie z. B.: Einkaufspreise, Löhne, Lohnkosten, Ausfuhrabgaben, Fracht, Versicherung, Entladekosten, Einfuhrzölle, Abgaben, Steuern, Fremdwährungsausgleich und Transportkosten. 

4.3 Paul Meijering Metalen ist berechtigt, die Preise um Preissteigerungen zu erhöhen, die bis vor dem Tag der Lieferung eintreten. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, ist der Käufer berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen. 

4.4 Der angebotene Preis gilt nur für den konkreten Auftrag und die darin angebotenen Mengen. 

5. Lieferung und Lieferfristen

5.1 Die Lieferung der Waren erfolgt ab Werk und bei frachtfreier Lieferung durch Übergabe an den ersten Spediteur, es sei denn, dass eine andere Art der Lieferung gemäß Incoterms 2010 schriftlich vereinbart wurde. 

5.2 Die frachtfreie Lieferung erfolgt ohne Entladung, so dass der Käufer für die Entladung der Waren verantwortlich ist. 

5.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Moment entgegenzunehmen, in dem sie ihm übergeben oder ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Käufer die Annahme oder versäumt er es, Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen, werden die Waren auf Gefahr des Käufers eingelagert. Paul Meijering Metalen ist in diesem Fall berechtigt, dem Käufer alle Mehrkosten, darunter mindestens die Lagerkosten, in Rechnung zu stellen. 

5.4 Die Lieferfrist ist nur ein Anhaltswert und keine Ausschlussfrist. Paul Meijering Metalen ist mit den Lieferfristen erst in Verzug, wenn Paul Meijering Metalen rechtskräftig in Verzug gesetzt wurde. 

5.5 Verzögert sich die Lieferung, weil sich Umstände aus welchen Gründen auch immer ändern, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Paul Meijering Metalen wird den Käufer rechtzeitig von einer eventuellen Verzögerung in Kenntnis setzen. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. 

5.6 Sind bei Abruflieferungen keine Fristen für den Abruf gesetzt, müssen die Waren innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung abgerufen werden. Nach Ablauf von 30 Tagen nach der Bestellung ist Paul Meijering Metalen zur Zahlung berechtigt. 

5.7 Paul Meijering Metalen ist berechtigt, bei Lieferung auf Abruf Lagerkosten zu berechnen. 

5.8 Paul Meijering Metalen behält sich das Recht vor, die Ware in Teilen zu liefern. 

6. Überprüfung und Mängelrüge

6.1 Die auf dem Frachtbrief, Lieferschein oder ähnlichen Unterlagen angegebenen Mengen gelten als richtig, wenn diese nicht sofort nach Erhalt und vor der Verarbeitung und/oder Bearbeitung beanstandet werden und auf dem Frachtbrief oder der Quittung eine entsprechende Angabe gemacht wird. 

6.2 Der Käufer hat die Lieferung innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung auf sichtbare Mängel zu überprüfen. Im Rahmen dieser Prüfung hat der Käufer das Verpackungsmaterial und/oder die Oberflächenschutzfolien der Liefersache pfleglich zu behandeln. Mängelrügen wegen sichtbarer Mängel verfallen, wenn der Käufer Paul Meijering Metalen den Mangel nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt hat. 

6.3 Etwaige andere als die in den Absätzen 1 und 2 beschriebenen Mängel sind Paul Meijering Metalen innerhalb von 5 Werktagen, nachdem der Käufer einen Mangel festgestellt hat oder billigerweise hätte feststellen können, unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer keine mangelhafte Leistung mehr geltend machen. 

6.4 Beanstandungen von Waren, die angebrochen sind oder ganz oder teilweise verarbeitet und/oder bearbeitet worden sind, werden nicht entgegengenommen. 

6.5 Eventuelle Klagen sind binnen einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach der Reklamation bei einem infolge dieser Bedingungen zuständigen Gericht anhängig zu machen. Mit Ablauf dieser Frist erlischt jeder Anspruch auf Schadensersatz. 

6.6 Der Käufer muss Paul Meijering Metalen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung über etwaige Fehler informieren. Andernfalls wird die Rechnung als richtig erachtet. 

7. Zahlung

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Käufer die Rechnung per E-Mail an die Paul Meijering Metalen bekannte E-Mail-Adresse. 

7.2 Es gilt ein Zahlungstermin von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Moment werden alle ausstehenden Rechnungen von Paul Meijering Metalen an den Käufer sofort und vollständig fällig. 

7.3 Paul Meijering Metalen kann einen Kreditbeschränkungszuschlag erheben und/oder Vorauszahlung oder andere Garantien verlangen. 

7.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung der Rechnungen auszusetzen. Ferner sind alle Zahlungen ohne Abzug oder Aufrechnung zu leisten. 

7.5 Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den gesamten offenen Rechnungsbetrag. 

7.6 Wird Paul Meijering Metalen durch den Verzug des Käufers zur Weiterleitung seiner Einziehungsansprüche gezwungen, gehen alle damit verbundenen Kosten, wie z. B. Verwaltungskosten, gerichtliche und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten eines Konkursantrags, zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des unbezahlten Betrages, mindestens jedoch € 500,00. 

7.7 Sollte in einem Rechtsstreit zugunsten von Paul Meijering Metalen entschieden werden, trägt der Käufer alle im Zusammenhang mit diesem Verfahren anfallenden Kosten. 

7.8 Unabhängig von den vom Käufer angegebenen Verwendungszwecken, werden Zahlungen des Käufers stets zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend der am längsten ausstehenden Rechnungen verwendet. 

7.9 Kommt der Käufer einer Vereinbarung mit Paul Meijering Metalen nicht nach oder besteht bei Paul Meijering Metalen sonst ein begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so ist Paul Meijering Metalen berechtigt, die Lieferung der Waren auszusetzen, bis der Käufer eine (zusätzliche) Sicherheit für die Forderungen und Zahlung der zu liefernden Waren geleistet hat. Der Käufer ist verpflichtet, auf erste Aufforderung eine Sicherheit zu leisten. 

8. Qualität

8.1 Sofern beim Verkauf nicht ausdrücklich anders angegeben, wird die Standardqualität geliefert. Abweichungen bei Maßen und/oder der Anzahl pro Gebinde sind gemäß den branchenüblichen Standards zulässig. Die Abweichungsnormen des Herstellers und/oder Lieferanten gelten als normal. Die tatsächliche Lebensdauer der Liefersache kann nicht garantiert werden. 

8.2 Soweit Hersteller sich anpassen, gelten die zwischen Paul Meijering Metalen und dem Käufer vereinbarten Normen. Anderenfalls wird hinsichtlich der Maß- und Dickentoleranzen und der Qualitäten auf die Produktspezifikation und/oder die einschlägigen Normen verwiesen. 

8.3 Paul Meijering Metalen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware für den Zweck geeignet ist, zu dem der Käufer sie verwenden möchte. Auch dann nicht, wenn Paul Meijering Metalen dieser Zweck mitgeteilt wurde. 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Der Verkauf und die Lieferung erfolgen unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den verkauften und gelieferten Sachen, einschließlich der bereits bezahlten, bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den Kaufverträgen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen - einschließlich Zinsen und Kosten - vorbehalten. 

9.2 Paul Meijering Metalen ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Verlangt Paul Meijering Metalen die Sache heraus und verweigert der Käufer die Herausgabe, so erhält Paul Meijering Metalen für jeden Tag der Zuwiderhandlung eine sofort fällig werdende Vertragsstrafe von € 1.000,00 pro Tag, ohne dass Paul Meijering Metalen den Käufer hierzu in Verzug setzen muss. Die Kosten, die sich aus der Ausübung des Eigentumsrechts durch Paul Meijering Metalen ergeben, trägt ebenfalls der Käufer. 

9.3 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer Paul Meijering Metalen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Käufer haftet für den Paul Meijering Metalen hierdurch entstandenen Ausfall und Schaden. 

9.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an Paul Meijering Metalen in Höhe des mit Paul Meijering Metalen vereinbarten Rechnungs-Endbetrages (einschließlich eventueller Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Paul Meijering Metalen, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Paul Meijering Metalen wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist oder insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 

9.5 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt namens und im Auftrag für Paul Meijering Metalen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht Paul Meijering Metalen gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Paul Meijering Metalen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer Paul Meijering Metalen anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Paul Meijering Metalen verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von Paul Meijering Metalen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an Paul Meijering Metalen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Paul Meijering Metalen nimmt diese Abtretung schon jetzt an. 

9.6 Paul Meijering Metalen verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.” 

10. Haftung

10.1 Paul Meijering Metalen haftet nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen, es sei denn, dass und soweit der Käufer nachweisen kann, dass seitens Paul Meijering Metalen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

10.2 Paul Meijering Metalen haftet in keinem Fall für Folgeschäden des Käufers. Unter Folgeschäden werden unter anderem, jedoch nicht ausschließlich verstanden: entgangene Gewinne, entgangene Produktivität, Arbeitskosten, Zinskosten, Reparaturkosten, Transportkosten und Bußgelder. 

10.3 Die Haftung für Schäden ist ausdrücklich auf die Höhe der in dem betreffenden Fall geleisteten Versicherungssumme zuzüglich des Selbstbehalts von Paul Meijering Metalen beschränkt. Wird aus irgendeinem Grund im Rahmen der Versicherung keine Zahlung geleistet, so ist die Haftung für Schäden ausdrücklich auf den Rechnungswert der Waren beschränkt, an denen der Schaden festgestellt wurde. Paul Meijering Metalen ist berechtigt, den Schaden durch einen von ihr zu beauftragenden unabhängigen Branchensachverständigen bewerten zu lassen. 

10.4 Die Frist, in der Paul Meijering Metalen für den Ersatz des Schadens haftbar gemacht werden kann, ist in allen Fällen und bei drohendem Verlust des Rechts auf einen Zeitraum von 1 Monat nach Eintritt des Schadenereignisses begrenzt. Alle Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate nach Beginn des Tages, an dem der Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden. 

10.5 Sofern Paul Meijering Metalen bei Nichteinhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen des Käufers gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann, verpflichtet sich der Käufer hiermit, Paul Meijering Metalen vor allen Folgen dieser Haftung zu schützen. 

10.6 Paul Meijering Metalen haftet nicht für eine etwaige fehlerhafte Anwendung und Verarbeitung der gelieferten Waren durch den Käufer bzw. durch Dritte. 

11. Vertragsauflösung und Rücksendungen

11.1 Paul Meijering Metalen ist berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention oder Inverzugsetzung aufzulösen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, für zahlungsunfähig erklärt wird, Zahlungsaufschub beantragt, zur gesetzlichen Umschuldung zugelassen wird oder anderweitig die Befugnis verliert, über sein Vermögen oder Teile davon zu verfügen. Das Gleiche gilt, wenn eine Kreditversicherung, aus welchem Grund auch immer, dem Käufer den Kredit entzieht. In diesen Fällen sind alle Forderungen von Paul Meijering Metalen an den Käufer sofort und ohne Abzug fällig. 

11.2 Mit Ausnahme der in Artikel 12.2 beschriebenen Situation ist der Käufer nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen. 

11.3 Bei einer Auflösung werden die bestehenden beiderseitigen Forderungen sofort fällig. Der Käufer haftet für alle Schäden, die Paul Meijering Metalen dadurch entstehen, darunter entgangener Gewinn. 

11.4 Rücksendungen durch den Käufer an Paul Meijering Metalen werden nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Spezifikation angenommen. Im Falle einer Rücksendung werden 20 % des Kaufpreises der zurückgesendeten Sachen gutgeschrieben. 

11.5 Deklassiertes Material, ganz oder teilweise verarbeitete Waren, beschädigte Waren und Packgüter, deren Verpackung fehlt oder beschädigt ist, können nicht zurückgegeben werden. 

12. Höhere Gewalt

12.1 Höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels wird höherer Gewalt gemäß Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gleichgesetzt. Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, verstanden: Streik, übermäßiger Krankenstand, Transportschwierigkeiten, unzureichende Versorgung mit Rohstoffen/Komponenten, Feuer, Überschwemmung, Terrorismus, staatliche Maßnahmen, Betriebsausfälle bei Zulieferern und mangelhafte Leistungen von Zulieferern. 

12.2 Während der höheren Gewalt ruhen die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von Paul Meijering Metalen. Verzögert sich die Lieferung durch höhere Gewalt um mehr als 1 Monat, sind sowohl Paul Meijering Metalen als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz besteht. 

12.3 Hat Paul Meijering Metalen ihre Verpflichtungen bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt oder kann Paul Meijering Metalen ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist Paul Meijering Metalen berechtigt, den bereits gelieferten bzw. lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handle es sich um eine gesonderte Vereinbarung. 

13. Deklassiertes Material

13.1 Bei einem Verkauf von deklassiertem Material übernimmt der Verkäufer keine Garantie für die Standardqualität im Sinne von Artikel 8 dieser Geschäftsbedingungen, und der Käufer ist sich bewusst, dass nicht die Standardqualität geliefert wird.

13.2 Ein Reklamationsrecht ist bei deklassiertem Material ausgeschlossen. 

14. Bearbeitete Waren

14.1 Unter Bearbeitung versteht man das Fräsen, Drehen, Sägen, Laserschneiden, Abkanten, Schneiden, Schleifen und/oder andere Bearbeitungen der Waren. Dies alles in Übereinstimmung mit den Zeichnungen und/oder Unterlagen, die der Käufer Paul Meijering Metalen zur Verfügung gestellt hat. Abweichungen nach der Bearbeitung sind gemäß den branchenüblichen Standards zulässig. 

14.2 Paul Meijering Metalen haftet nicht für Beschädigungen oder andere Wertminderungen im Zusammenhang mit den zu bearbeitenden Waren. 

14.3 Nach dem Sägen dünnwandiger Rohre kann es zu Ovalitäten kommen, die nach der Norm A-312/A999M-23 zulässig sind.

14.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren innerhalb von 7 Tagen nach der Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Kommt der Käufer dem nicht nach, hat Paul Meijering Metalen Anspruch auf Ersatz für den durch die spätere Lieferung entstandenen Schaden, darunter, aber nicht ausschließlich, die Lagerkosten. 

15. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen 

Falls sich eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als nichtig erweist oder rechtsunwirksam wird, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall ist Paul Meijering berechtigt, die betreffende Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Inhalt möglichst nahe kommt, ohne dass sie unwirksam wird oder aufgehoben werden kann. 

16. Rechtsstreitigkeiten und geltendes Recht

16.1 Die Vereinbarungen zwischen den Parteien unterliegen niederländischem Recht. 

16.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit und/oder aus diesem Vertrag werden der Rechtbank Oost-Brabant vorgelegt, es sei denn, Paul Meijering Metalen macht den Rechtsstreit bei einem anderen zuständigen Gericht anhängig.